Die Weltenumspannenden Völkerverträge
Die Weltenumspannenden Völkerverträge kurz auch WUV genannt.
Diese Verträge bilden die Basis des zusammen Lebens der Welten. Sie zählen auf welche Rassen als Völker zählen und welche Kriterien eine Rasse erfüllen werden muss, um als Volk klassifiziert werden zu können.
In ihm werden auch Verhaltensregeln und Ethische Grundsätze verankert an die sich jedes Volk halten muss um den Status des Volkes beibehalten zu können, bei Widerhandlungen können Sanktionen oder gar der Ausschluss aus den WUV die folgen sein.
Die Mitglieder genießen gegenseitigen Respekt, leichtere Handels abkommen und geringere Zölle für Wahren. Außerdem ist das Immigrieren oder auswandern, reisen und die Nutzung von öffentlichen Gebäuden wesentlich einfacher und mit weniger Bürokratie verbunden.
Die Versammlungen die sich mit den Weltenumspannenden Völkerverträge beschäftigen finden Alle 10jahre in einer anderen Stadt statt und werden von Vertreter aller anerkannter Völker gehalten. Diesen Versammlungen dauern meist 3 bis 4 Wochen und sind mit großen Volks,- und Kulturfesten verwoben.
Es wird über Anträge von Rassen debattiert die als Volk anerkannt werden möchten und über Völker geurteilt die widerholte vergehen gegen die WUV begangen haben.
Der erste Versammlung der Weltenumspannenden Völkerverträge fand im Jahre 230n.d.Z statt und war der erste Zusammenschluss der Völker.
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| Flagge der WUV |
Die Gründer Völker aus dem Jahre 230n.d.Z waren:
- Menschen
- Alben
- Asen
- Seraphim
- Erz-Dämonen
Neue Mitglieder nach der Versammlung im Jahre 250n.d.Z:
- Nacht-Elfen
- Kobolde
- Klabauter
- Wanen
- Abbadonieder
Neue Mitglieder nach der Versammlung im Jahre 310n.d.Z:
- Nympfen
- Faun
- Meermenschen
- Zwerge
Neue Mitglieder nach der Versammlung im Jahre 320n.d.Z:
- Felisita
- Kizune
- Dragonieder
Neue Mitglieder nach der Versammlung im Jahre 460n.d.Z:
- Zentauren
- Lamina
- Dryaden
Neue Mitglieder nach der Versammlung im Jahre 500n.d.Z:
- Olympia
- Himmlischen
Neue Mitglieder nach der Versammlung im Jahre 680n.d.Z:
- Dullahan
- Teufel
Angelente Anträge:
- Goblins
- Riesen
Abgelehnte Anträge nach der Versammlung im Jahre 670n.d.Z:
- Trolle
- Zyklopen
- Arachnen
Neue Mitglieder nach der Versammlung im Jahre 700n.d.Z:
- Devas
- Kami
Neue Mitglieder nach der Versammlung im Jahre 730n.d.Z:
- Sukkubus&Inkubus
- Vampiere
- Wichte
Neue Mitglieder nach der Versammlung im Jahre 890n.d.Z:
- Kobolde
- Tengu
- Jotnar
- Imps
- Gorgonen
Abgelehnte Anträge:
- Ogar
- Trolle
Ausgeschlossene Mitglieder nach der Versammlung im Jahre 1010n.d.Z:
- Gorgonen(1)
Neue Mitglieder nach der Versammlung im Jahre 1250n.d.Z:
- Engel
- Unterweltler
- Hellhounds
- Homunculus
Neue Mitglieder nach der Sondre Versammlung im Jahre 1406n.d.Z:
- Ars Goetia(3)
- Arachnen(2)
Neue Mitglieder nach der Versammlung im Jahre 1650n.d.Z:
- Werwölfe
- Nymphen
- Einherjer
Neue Mitglieder nach der Versammlung im Jahre 1710n.d.Z:
- Golems
- Gargoyls
- Neteru
Neue Mitglieder nach der Versammlung im Jahre 1800n.d.Z:
- Harpyrn
- Sirenen
Abgelehnte Anträge nach der Versammlung im Jahre 1890n.d.Z:
- Gorgonen
- Trolle
- Orks
- Gobblins
Zum heutigen stand (2025n.d.Z) zählt der Völkerverbund 51 Mitglied Völker.
1. Die Gorgonen haben seit ihrem Ausschluss im Jahre 1010n.d.Z bei jeder Versammlung ein neuen Antrag gestellt aber wurden jedes mal abgelernt da sie ihre Überfälle auf Händler andere Völker und die Sklaverei nicht abstellen konnten.
2. Die Arachnen erfüllen kaum eine Voraussetzung für ein ein Mitglied der Völker doch ihre Seide ist so extrem hoch begehrt und kostbar dass sie ein Sonderstatus genießen um den Seidenhandel leichter abwickeln zu können
3. Die Ars Goetia haben sich nie offiziell beworben sondern wurde ohne ihr direktes wissen zum Volk erhoben da man so hoffte auf ihr unschätzbares Magisches Wissen zugreifen zu können. Auch sie erfüllen viele der Kriterien der Verträge nicht.
Auszug aus dem Völkervertrag:
Präambel
Im Angesicht der Ahnen, unter dem wachsamen Blick der Götter, Menschen und Dämonen und im Bewusstsein unserer sterblichen Verantwortung
treten die Völker von Midgard, die freien Länder des Himmels und denn Ringen der Unterwelt zusammen.
Getrieben von dem Wunsch, Krieg, Knechtschaft und Ungerechtigkeit zu bannen,
und im festen Willen, Eintracht, Handel, Wissen und Wohlstand zu mehren,
geloben wir in freiem Entschluss, einen Bund zu schließen,
der das Leben ehrt, die Freiheit wahrt und die Rechte aller fühlenden Wesen schützt.
Möge dieser Vertrag ein Schild für die Schwachen, ein Band für die Völker
und ein Leuchtfeuer für alle künftigen Zeiten sein.
In der Erinnerung an Vergangenes, im Dienst der Gegenwart und zur Ehre derer, die nach uns kommen.
Gesiegelt und verkündet zum Wohle aller freien Völker Midgards und der Verbündeten Welten.
Erster Abschnitt: Die Unantastbarkeit des Einzelnen
§1 – Würde und Schutz der Person
Die Würde jedes Wesens, sei es Mensch, Andersgeborener oder Verbündeter, ist unantastbar und zu achten in allen Belangen des Lebens und Handelns.
§2 – Freiheit der Rede und des Ausdrucks
Ein jeder ist frei, seine Meinung in Wort, Schrift, Gesang oder Kunst zu äußern, sofern damit nicht der offene Aufruf zu Krieg, Hetze oder Unterdrückung verbunden ist.
§3 – Verbot der Knechtschaft
Sklaverei in jeglicher Form ist verboten. Niemand darf Eigentum eines anderen sein, weder durch Geburt noch durch Schulden.
§4 – Recht auf gerechte Arbeit
Arbeit muss mit angemessenem Lohn und unter Achtung der Würde verrichtet werden. Leibeigenschaft, erzwungene Dienste oder willkürliche Ausbeutung sind untersagt.
Zweiter Abschnitt: Recht und Gerechtigkeit
§5 – Verbrechen des heimtückischen Mordes
Mord, der in Heimtücke oder aus niederträchtiger Gesinnung verübt wird, ist ein schweres Verbrechen und wird streng bestraft.
§6 – Selbstbestimmung des Lebensweges
Ein jeder hat das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, seiner Religion, seiner Liebe und seiner politischen Überzeugung, solange damit die Freiheit und Würde anderer nicht verletzt wird.
§7 – Wahrung der gerechten Strafe
Todesurteile dürfen nur unter höchsten Maßstäben der Gerechtigkeit und unter eindeutiger Beweisführung gefällt werden.
Folter, Erpressung oder Zauberzwang sind als Mittel der Urteilsfindung verboten.
§8 – Gerichte und Rechtsprechung
Gerichte sind unabhängig zu führen. Richter sollen weise, gerecht und unbeeinflussbar durch Gold, Macht oder Furcht walten.
§9 – Schutz auch nicht anerkannter Wesen
Auch Wesen, die noch nicht als Volk in den Verträgen anerkannt sind, genießen grundlegenden Schutz.
Vernunftbegabte Geschöpfe dürfen nicht versklavt oder getötet werden, es sei denn, zur unmittelbaren Selbstverteidigung.
Dritter Abschnitt: Einigung der Völker
§10 – Einheitliche Sprache der Diplomatie
Zur Verständigung unter den Völkern wird eine gemeinsame Hochsprache eingeführt, welche in Handel, Verträgen und Gerichtsbarkeit verbindlich ist.
§11 – Schriftsysteme
Ein einheitliches Schriftsystem wird für öffentliche Dokumente, Handelsurkunden und Rechtsverträge festgelegt; regionale Schriften dürfen im privaten Gebrauch weiterleben.
§12 – Währung und Wechsel
Eine gemeinsame Handelswährung wird geschaffen. Wechselkurse zu lokalen Münzen werden durch Ratsbeschluss festgesetzt und regelmäßig angepasst.
§13 – Freiheit des Handels
Der freie Austausch von Waren, Kenntnissen und Handwerkskünsten zwischen den Völkern ist zu gewährleisten.
Zölle dürfen nur erhoben werden, wo sie der Aufrechterhaltung von Infrastruktur und Sicherheit dienen.
§14 – Verbot der Diskriminierung
Rassismus und Diskriminierung gegenüber anderen Völkern oder Andersgeborenen sind untersagt. Alle Völker sind in Würde und Recht gleich.
Vierter Abschnitt: Schutz der Schwachen und Verwaltung des Lebens
§15 – Fürsorge für Alte und Kranke
Jedes Volk verpflichtet sich, für seine Alten, Kranken und Gebrechlichen zu sorgen, auf dass niemand verstoßen oder seinem Schicksal überlassen wird.
§16 – Schutz der Kinder
Kinder sind in besonderer Weise zu schützen. Ihre Unschuld ist zu bewahren; ihre Erziehung zu freien und selbständigen Wesen ist Pflicht eines jeden Volkes.
§17 – Buch über Leben und Tod
Es sind Bücher zu führen über Geburten und Sterbefälle, auf dass die Gemeinschaft die Zahl der Lebenden und der Verstorbenen kennt.
Volkszählungen sind in regelmäßigen Abständen durchzuführen, um Ordnung und Gerechtigkeit zu wahren.
Fünfter Abschnitt: Herrschaft und Volk
§18 – Rechte der Untertanen unter Monarchien
Selbst in der Herrschaft durch Könige oder Fürsten bleibt das Volk frei.
Die Erhebung von Abgaben muss in gerechtem Maße erfolgen; Willkürherrschaft, Ausbeutung und Unterdrückung sind untersagt.
Sechster Abschnitt: Von der Bewahrung großer Macht
§ 19.1 Jeder, der durch Geburt, Fleiß oder andere Wege eine außergewöhnliche magische Macht erlangt hat, ist verpflichtet, diese dem Hohen Rat der Völker oder einer von diesem bestimmten Instanz anzuzeigen.
§ 19.2 Solche Personen unterstehen besonderen Regeln und Auflagen zum Schutze der Allgemeinheit. Ihre Ausbildung, ihr Wirken und der Umfang ihrer Macht sind zu verzeichnen und zu prüfen.
§ 19.3 Keine Magierin, kein Zauberer, kein Priester, kein Gott oder Halbgott darf seine arkanen Fähigkeiten zum alleinigen eigenen Nutzen oder zur Unterdrückung anderer missbrauchen.
§ 19.4 Die absichtliche Verwendung von Magie zum Zwecke des Mordes, der Versklavung, der Täuschung in Staatsangelegenheiten oder der gewaltsamen Machtausübung wird als Hochverrat an der Völkergemeinschaft geahndet.
§ 19.5 Der Missbrauch der Macht zieht Sanktionen bis hin zum Bann, zur Verbannung oder – im äußersten Falle – zur Bannung der Seele nach sich.



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